Es tut sich was – das Tierschutz Gesetz soll angepasst werden. Ich befürworte die Anpassung von einigen Punkten. Eine Anpassung hat aber für einen Aufschrei bei den Hundezüchtern gesorgt.
Es geht um den Paragraf 11 und Paragraf B, das ist der sogenannte Qualzucht-Paragraf. Den gab es früher auch schon, jetzt wurde dieser aber weiter ausformuliert. Früher war dieser sehr kurz gefasst und hat sehr viel Spielraum für Züchter gelassen.
In diesem Paragrafen geht es um Rasse Merkmale.
Es sind Regelbeispiele aufgeführt, wann ein Hund unter Qualzucht-Merkmalen leidet. Genannt werden zum Beispiel Skelett-Anomalien, Atemnot, Schädelform oder Erbkrankheiten.
Der VDH befürchtet ein verbot von „gesunden“ Rassen. Und zieht als Beispiel den Dackel oder Schäferhund herbei – also typisch deutsche Rassen. Der Schäferhund ist immer noch einer der beliebtesten Hunde der deutschen. Auf der Liste ganz oben.
Quellen und links:
Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
https://www.bmel.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/tierschutzgesetz.html
Petition vom VDH
https://tierschutz.vdh.de/tierschutzgesetz
Deutscher Tierschutzbund
Entwurf der Qualzucht Verordnung
Liebe Grüße
Tine